Rechtsanwalt Jörg Linde
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Ich bin seit 1994 als Rechtsanwalt in Stuttgart tätig und habe mich von Anfang an auf das Immobilienrecht spezialisiert.

2007 wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart der Titel "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" verliehen.

 


 

 

 

2020-08-16

Schönheitsreparaturen - wer muss streichen, wenn die Wohnung bei Einzug des Mieters unrenoviert war?

Der Vermieter! Der Mieter muss sich aber an den Kosten beteiligen. So hat es der der BGH mit Urteil vom 08.07.2020 entschieden (VIII ZR 163/18).

Der Fall: Der Mieter hatte laut Formularmietvertrag aus dem Jahr 2002 die Schönheitsreparaturen durchzuführen. Bei seinem Einzug war die Wohnung unrenoviert. Die „Wohnungsdekoration“, also im wesentlichen der Anstrich von Wänden und Decken, hatte sich über die Jahre verschlechtert. Der Mieter verlangt im Jahr 2015 vom Vermieter einen Vorschuss von 8.354,03 € für die Durchführung von Schönheitsreparaturen.Der Vermieter weigert sich. Der Mieter klagt. Mit Erfolg? 

Die Entscheidung: Der Mieter erhält im Prinzip recht, allerdings nicht in vollem Umfang: 

Zunächst bestätigt der BGH seine neuere Rechtsprechung, nach der eine Schönheitsreparaturklausel in Formularmietverträgen unwirksam ist, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Wohnung dem Mieter unrenoviert übergeben wird. Die Folge: Der Vermieter ist nach der gesetzlichen Aufgabenverteilung für die Schönheitsreparaturen zuständig. Allerdings muss er nicht die vollen Renovierungskosten tragen. Der Mieter hatte nämlich die Wohnung in Kenntnis ihres unrenovierten Zustandes übernommen und diesen damit als vertragsgemäß akzeptiert. Deswegen wäre es nach Ansicht des BGH unbillig, den Vermieter mit sämtlichen Kosten der Renovierung zu belasten. Die Kosten sind, wenn im Einzelfall keine Besonderheiten vorliegen, hälftig zwischen Vermieter und Mieter zu teilen.

Hinweis: Das Urteil Des VIII. Zivilsenates des BGH betrifft die Wohnraummiete. Bei der Beurteilung von formularvertraglichen Regelungen zu Schönheitsreparaturen folgt der für das Gewerberaummietrecht zuständige XII. Zivilsenat in der Regel der Rechtsprechung des VIII. Senats.

Admin - 16:04:31 @ Gewerberaummiete, Wohnraummiete

 

 

 

 

 
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