Beruflicher Werdegang
Mitgliedschaften
Vortragstätigkeit
(*) Gemäß § 14c Fachanwaltsordnung (FAO) in der Fassung vom 01.11.2006 sind für die Erlangung des Titels Fachanwalt für Miet- und Wohungseigentumsrecht besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Recht der Wohnraummietverhältnisse,
Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
Wohnungseigentumsrecht,
Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,
Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.